
TierischNatürlich
"Natürlich betreut.Tierisch geliebt"
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundehort (stand 2026)
Die AGB`S gelten nach Auftragserteilung als verbindlich und für alle Folgeaufträge, ohne dass diese nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.
Vor dem Abschluss des Vertrages erfolgt ein Probetag um den Hund kennen zu lernen. Eine Eingewöhnungsphase wird individuell abgesprochen.
Voraussetzungen
Ihr Hund muss gesund und sozial verträglich sein, sowie einen guten Gehorsam haben.
Der Hund muss ordnungsgemäß angemeldet, gechipt und geimpft sein. Der/die Besitzer/in versichert, dass der Hund gesund, frei von Parasiten und anderen ansteckenden Krankheiten ist.
1 Verpflichtungen des Hundebesitzers
1.1 Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich Jenny`s Tierbetreuung immer über Fehlverhalten, sowie über geistige und körperliche Einschränkungen des Hundes zu informieren.
1.2 Gesundheitszustand
Die jährliche Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Paravirose und
Zwingerhusten sind obligatorisch.
Das Impfbüchlein ist bei Erstantritt und jährlicher Aktualisierung mitzubringen oder eine Kopie abzugeben.
Der zu betreuende Hund darf an keiner ansteckenden Krankheit leiden, sonst kann Jenny`s Tierbetreuung jederzeit von Vetrag der Ferienbetreuung und der Tagesbetreuung zurück treten.
Die Behandlung gegen Zecken und Flöhe ist obligatorisch und muss vom Besitzer regelmässig durchgeführt werden.
Der Hund muss regelmässig entwurmt werden.
1.3 Tierarzt
Tierarztkosten welche während des Aufenthaltes entstehen werden dem Kunden voll verrechnet.
1.4 Versicherung
Der Kunde verfügt über eine gültige Haftpflichtversicherung, welche den Hund
miteinschliesst.
1.5 Unfall und Krankheit
Sollte ein betreuter Hund während der Abwesenheit des Eigentümers erkranken ist Jenny`s Tierbetreuung berechtigt mit dem Hund den Tierarzt aufzusuchen.
Die entstehenden Arztkosten übernimmt der Eigentümer des Hundes.· Besteht der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes, muss der Eigentümer Jenny`s Tierbetreuung darauf hinweisen.
Trotz bestmöglicher Sorgfaltspflicht kann es zu Verletzungen im Rudel kommen, selbst beim Spaziergang ist ein Zusammentreffen mit anderen Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer möglich. Jenny`s Tierbetreuung übernimmt dafür keine Haftung.
Bitte hinterlassen Sie zwingend eine Kontaktadresse für Notfälle.
Jeder Hundehalter (Eigentümer) muss für die Verletzungen seines Hundes selber aufkommen.
1.6 Ausreisser/Schäden an Drittpersonen
Das Grundstück ist eingezäunt, die Hunde respektieren im Normalfall diese Grenze. Sollte ein Hund trotzdem ausreissen, lehnt „Jenny`s Tierbetreuung“ jede Haftung ab.
2 Abhol- und Abgabezeiten
2.1 Tageshunde
Tageshunde werden im Rundlauf von 07:30 – 09.00/09:30 Uhr abgeholt und
zwischen 15:30 – 17:00 Uhr im Rundlauf wieder nach Hause gebracht.
Es hat immer jemand in diesem Zeitraum anwesend zu sein, der den Hund dem Betreuer übergibt oder entgegen nimmt, falls kein Schlüssel für den Betreuer hinterlegt ist.
2.2 Sonderzeiten
Können die obengenannten Zeiten nicht eingehalten werden, entstehen zusätzliche
Kosten.
Für jede angefangene Stunde vor oder nach den Öffnungszeiten werden 10 CHF verrechnet.
Diese Zusatzleistung ist jeweils im Voraus mit
Tierisch Natürlich (Jenny`s Tierbetreuung)
Mittlerer Sanzenberg 8, 5467 Fisibach
Tel.+41795290302
www.tierischnatürlich.ch
zu besprechen.
2.4 Zahlung / Termine/ Annulationen
Tagesbetreuung:
Reservationen die mündlich oder schriftlich bestätigt sind, gelten als verbindlicher Auftrag.
!Neu!
Jeder Kunde hat mind. 5 Jokertage pro Jahr Zugute wo er seinen Hund kostenlos (mindestens 24 stunden im Voraus abmelden kann – im Verhältnis zu den Betreuungstagen
Bedeutet:
1 Betreuungstag pro Woche = 5 Jokertage im Jahr
2 Betreuungstage pro Woche = 10 Jokertage im Jahr
3 Betreuungstage pro Woche = 15 Jokertage im Jahr
Davon ausgenommen: Läufigkeit bei Hündinnen
Zusätzlich zu den Jokertagen kommen noch meine Ferien die nicht verrechnet werden (5-6 Wochen pro Jahr)
Alle andere vertraglich festgelegten Betreuungstage müssen vollumfänglich gezahlt werden, auch wenn der Hund nicht kommt.
Ferienbetreuung:
Stornierungskosten: bis 6 Wochen vor Ferienbeginn: 50% der Betreuungskosten
bis 4 Wochen vor Ferienbeginn: 70 % der Ferienbetreuungskosten
bis 2 Wochen vor Ferienbeginn: 100% der Ferienkosten
Im Falle einer verspäteten Abholung des Hundes bei der Ferienbetreuung wird ein Zuschlag von 50% auf den Tagessatz erhoben, sofern keine Abmeldung erfolgt. Wenn der Hund nach 14 Tagen immer noch nicht abgeholt wurde, ist Jenny`s Tierbetreuung berechtigt, den Hund weiterzuvermitteln oder an ein Tierheim abzugeben.
Bei Frühzeitiger Abholung kann keine Rückerstattung gemacht werden.
Ein- und Austrittstag werden als volle Tage berechnet!
3 Aufnahmebedingungen
3.1 Unkastrierte Rüden
Unkastrierte Rüden werden nur bedingt aufgenommen. Jenny`s Tierbetreuung
entscheidet über Einzel- oder Rudelhaltung. Dies wird anhand der anwesenden Hunde
im Hort und der Sozialisation des Rüden entschieden.
Chemisch kastrierte Hunde gelten als unkastriert.
3.2 Unkastrierte Hündinnen
Unkastrierte Hündinnen werden aufgenommen, solange diese nicht läufig sind. Läufige
Hündinnen kann Jenny`s Tierbetreuung nicht aufnehmen.
3.3 Hunde unter 1 Jahr
Werden gegen einen Zuschlag betreut.
3. 4 Schlecht sozialisierte Hunde
Hunde, welche aufgrund schlechter Sozialisation in einem Einzelzimmer ohne Kontakt
zu Artgenossen gehalten werden müssen wird ein Zuschlag verrechnet.
4 Haftung
4.1 Schäden am Hund
Jenny`s Tierbetreuung übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden (Infektionen,
Rauferei, Unfälle usw.)
4.2 Todesfall
Jenny`s Tierbetreuung kann bei unverschuldetem Todesfall des Hundes nicht
haftbar gemacht werden.
4.3 Schäden an Jenny`s Tierbetreuung
Schäden, welche durch den Hund verursacht wurden, werden dem Kunden voll
verrechnet.
4.4 Betreuung beim Tierhalter Zuhause (Katzen und Kleintiere)
Der Tierbetreuer sorgt sich so gut wie möglich um Ihr Haustier während der Betreuungszeit bei Ihnen zu Hause, ebenfalls um die Wohnung (nach Absprache). Dies bedeutet, dass nach Angaben des Tierhalters Fenster und Türen betätigt werden, der Briefkasten, wenn gewünscht geleert wird und verschiedene Rollos und Lampen genutzt werden, um die Wohnung / das Haus bewohnt aussehen zu lassen (sofern eine Hausbetreuung ebenfalls expliziert gewünscht wird). Der Tierbetreuer übernimmt keine Verantwortung für jegliche Schäden oder Diebstähle durch eventuelle Dritte in der Zeit. Sollte ein Tier in der zu betreuenden Zeit entweichen, wird der Tierbetreuer den Tierhalter umgehend informieren und gegebenenfalls die entsprechenden Dienststellen zur Findung des Tieres informieren. Bei Unverschulden durch den Betreuer, wie Fehlinformation, Fenster offen gelassen, Freigängern, Einbruch oder anderem, haftet der Tierhalter für sämtliche Unkosten und Schäden selbst.
4.5 Schlüssel
Wenn der Tierbetreuer einen Schlüssel für die Wohnung/ das Haus des Tieres (sofern vor Ort betreut wird oder ein regelmässiger Besuch vor Ort anfällt) erhält, verpflichtet dieser sich Sorgfalt zu diesem Schlüssel zu tragen und untersagt die Weitergabe an Unbekannte. Unbekannten wird durch den Tiersitter der Zutritt zu den Räumen verweigert, sofern es nicht Rettungsdienste sind. Die Schlüsselrückgabe richtet sich nach Angaben des Auftraggebers. Der Tierbetreuer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl des überreichten Schlüssels oder dessen was er aufschliesst. Verpflichtet sich jedoch umgehend den Besitzer zu informieren.
5 Buchungen
Buchungen werden grundsätzlich schriftlich vereinbart, gelten aber auch mündlich.
6 Preise
Alle Preise sind für den Kunden einsichtbar auf der Website www.tierischnatürlich.ch
7 Bezahlung
Die Bezahlung für die Tagesbetreuung muss per Banküberweisung / Twint jeweils spätestens bis zum 5. Des Monats, für den Folgemonat im Voraus bezahlt werden.
Die Bezahlung für die Ferienbetreuung muss bar jeweils bis spätestens zum Ferienantritt bezahlt werden.
Rechnungen/ Quittungen können, wenn gewünscht von Jenny`s Tierbetreuung
ausgestellt werden.
7.1 Belege
Der Kunde erhält einmal monatlich eine Quittung über alle bezahlten Leistungen
sofern er dies wünscht.
8. Kündigung
Jenny`s Tierbetreuung behält sich das Recht vor, Kunden jederzeit abzulehnen
oder zu kündigen, wenn der Hund nicht tragbar ist, oder die AGB’s nicht eingehalten
werden.
10 Besonderes
10.1 Futter
Wer möchte das sein Hund während des Aufenthalts bei Jenny`s Tierbetreuung
gefüttert wird, muss das Futter von zuhause mitbringen.
10.2 Ferienaufenthalt
Es werden nur Ferienhunde, welche vorgängig mind. 1 Tag in der Tagesbetreuung waren, aufgenommen.
Die Hunde müssen korrekt geimpft sein (Kombinierte Impfung, Tollwut, Zwingerhusten)· Der Pass ist bei Eintritt Ihres Hundes abzugeben.
Für Krankheiten die nach dem Aufenthalt in der Hundebetreuung auftreten wird nicht gehaftet.
Sollte ein betreuter Hund während Ferien des Eigentümers erkranken ist Jenny`s Tierbetreuung berechtigt mit dem Hund den Tierarzt aufzusuchen.
Die entstehenden Arztkosten übernimmt der Eigentümer des Hundes.· Besteht der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes, muss der Eigentümer das Team von Tierisch Natürlich darauf hinweisen.
Trotz bestmöglicher Sorgfaltspflicht kann es zu Verletzungen im Rudel kommen, selbst beim Spaziergang ist ein Zusammentreffen mit anderen Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer möglich. Die Hundebetreuung Tierisch Natürlich übernimmt dafür keine Haftung.
Bitte hinterlassen Sie zwingend eine Kontaktadresse für Notfälle.
Jeder Hundehalter (Eigentümer) muss für die Verletzungen seines Hundes selber aufkommen.
10.3 Allergien und Unverträglichkeiten
Ist ein Hund allergisch auf Insekten, spezielle Geräusche etc. ist es die Pflicht des Hundehalters dies vorgängig mitzuteilen.
10.4 Medikamente
Bei der Einnahme von Medikamenten, muss ein separates Formular ausgefülltes und unterzeichnet werden.
10.5 Soziale Medien
Die mit ihren Hunden erlebten Abenteuer, werden auf Instagram geteilt. Falls Sie nicht möchten, dass ich ihren Hund öffentlich zeige, dann teilen Sie mir das bitte mit.
10.6 Ferien
Jenny`s Tierbetreuung macht 5-6 Wochen Betriebsferien. In dieser Zeit werden keine Hunde betreut. Die Termine werden mindestens 2 Monate im Voraus bekannt gegeben, damit Sie eine alternative Unterbringung für diesen Zeitraum organisieren können.
Gerne helfe ich auch dabei die Hunde bei zuverlässigen Kollegen unterzubringen.
Die aktuellen geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit angepasst werden, sie werden darüber selbstverständlich informiert.